- TitelGesuche an das bischöfliche Ordinariat, bischöfliche Beurkundungen, Reliquienauthentiken
- Entstehung1769 - 1908
- SignaturPA.Bauschleiden 32
- Sachbegriffe
- Personen
- Orte
- Dokument-IDONR-6296
- Übergeordnete StrukturPfarrarchiv Bauschleiden
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Zugriffsbeschränkung
- Digitalisat online
Enthält
einjährige Beichtvollmacht für Johann Bonaventure Jentgen, Kaplan in Altrier (bischöfliche Beurkundung vom 11. Oktober 1893) (verlängert für die Jahre 1894-1901); Gesuch vom 28. August 1901 von Johann Bonaventure Jentgen, Pfarrer in Brachtenbach, um Genehmigung der Bination in Derenbach (mit Genehmigungsvermerk); bischöfliche Beurkundung vom 6. August 1901 zur Ernennung von Johann Bonaventure Jentgen zum Deservitor der Pfarrkirche Brachtenbach; Erlaubnis vom 18. Mai 1903 für Pfarrer Johann Bonaventure Jentgen, in der Pfarrkirche Brachtenbach gestiftete Messen an anderer Stelle durch andere Priester, insbesondere durch seinen als Priester in der Diözese Verdun lebenden leiblichen Bruder (Nicolas Jentgen) feiern zu lassen (gültig für ein Jahr); Erlaubnis vom 21. Oktober 1903 für Pfarrer Johann Bonaventure Jentgen Paramente, Leinentücher und andere Gegenstände zu segnen (gültig für ein Jahr); bischöfliche Beurkundung vom 27. Juli 1908 zur Errichtung eines Kreuzweges in der Kapelle Baschleiden; bischöfliche Beurkundung vom 19. Juni 1868 zur Errichtung eines Kreuzweges in der Pfarrkirche Bauschleiden; bischöfliche Beurkundung vom 22. August 1866 zur Konsekration der Pfarrkirche Bauschleiden und des Hauptaltars zu Ehren des allerheiligsten Herzen Jesu, Einlegung von Reliquien der hl. Märtyrer Optatus und Liberatus (mit Gewährung von Ablässen); Diplom der Aggregation des Gebetsapostolates in die Mutterbruderschaft von Annecy (1868); bischöfliche Beurkundung vom 17. April 1891 zur Festlegung des Kirchweihfestes auf den zweiten Sonntag im Mai (beiliegend Gesuch der Einwohner von Bauschleiden zur Verlegung des Kirchweihfestes vom letzten Sonntag im September auf den zweiten Sonntag im Mai); Reliquienauthentik des hl. Kreuzes vom 30. Mai 1769 [darauf Vermerk von Pfarrer Nicolas Kneip über die bischöfliche Erlaubnis, die Reliquie am Kreuzauffindungstag ("in festo Inventionis Sanctae Crucis" / 3. Mai) und am Kreuzerhöhungstag ("in festo Exaltationis S. Crucis" / 14. September) in der Kapelle Baschleiden auszustellen]
Klassifikation
