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- TitelZeugenvernehmung in der Streitsache Hartard von Wiltz gegen die Bürger von Wiltz
- Entstehung
- Material / Technik
- Abmessungen40x20,8cm
- AnmerkungWiltz?, 1540 Juni 03 (le troiesieme jour de Jour an comme dessus [1540])
- SpracheFranzösisch, ungewöhnlicherweise eingestreut der deutsche Begriff "Gericht" ("mayeur et justice de haudt gericht de la seigneurie de Wiltz")
- SignaturGV.Urkunden 257
- PersonenEstienne (Stefan) : Diözesangeistlicher (erwähnt 1540) / Herman, Gilles: außerordentlicher Huissier des Großen Rats zu Mechelen (erwähnt 1540) / Johann von Wydingen : Diözesangeistlicher (* - †, zuletzt erwähnt 1591) / Peter von Wydingen : Diözesangeistlicher (* - †, zuletzt erwähnt 1545) / Wydingen (Widinghen), Jean: Diözesangeistlicher (* - †, zuletzt erwähnt 1591)
- Orte
- Dokument-IDONR-13018
- Übergeordnete StrukturGV.Urkunden
- Alle Dokumente in
Zugriffsbeschränkung
- Digitalisat online
Enthält
In der dem Großen Rat zu Mechelen zur Entscheidung vorgelegten Streitsache zwischen Hartard von Wiltz und den Bürgern von Wiltz läßt Gilles Herman, außerordentlicher Gerichtsdiener des Großen Rates zu Mechelen, verschiedene Zeugen - darunter den Priester Estienne/Stefan, Pfarrer zu Bettendorf sowie Johann (Jehan) Widingen, Pfarrer zu Eschweiler (Enssweiler) und Peter Widingen, Pfarrer zu Helzingen - vernehmen und sachdienliche Informationen sammeln.
Klassifikation
