- TitelDer Weihbischof von Trier konsekriert einen Altar und gewährt einen Ablaß
- Provenienz
- Entstehung
- Material / Technik
- Abmessungen32,5x14cm
- Anmerkung1635 Mai 01 (Anno Domini MDCXXXV die 1. maii)Goeblingen (Pf. Koerich): Kapelle
- SpracheLatein
- SignaturGV.Urkunden 171
- Sachbegriffe
- Personen
- Orte
- Dokument-IDONR-12931
- Übergeordnete StrukturGV.Urkunden
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Zugriffsbeschränkung
- Digitalisat online
Enthält
Otto von Senheim (Frater Otho), Weihbischof von Trier, Titularbischof von Aschdod (Azotensis), konsekriert den Altar des Heiligen Rochus und der Bekenner in der Kapelle von Goeblingen, bestätigt die Einbringung verschiedener Reliquien und gewährt einen Ablaß.
Klassifikation
