- TitelÜbertragung eines Wohnhauses zu Grentzingen
- Entstehung
- Material / Technik
- Abmessungen12x42cm
- Anmerkung1550 April 23, Ettelbrück (Datum Ettelbrücken anno XV fünfftzich des XXIIIten tags apprelles)Grentzingen: Haus Steffen Gross
- Sprachedeutsch
- SignaturGV.Urkunden 81
- PersonenClas, Schwiegersohn der Witwe Steffes Thein und Ehemann der Marie (erwähnt 1550) / Cloiker, Heinrich: Schöffe zu Ettelbrück (erwähnt 1550) / Connen, Wilhelm: Schöffe zu Ettelbrück (erwähnt 1550) / Fielles, Clas, Neffe des Steffes Thein, zu Ettelbrück (erwähnt 1550) / Gross, Steffen (erwähnt 1550) / Heinrich, Bernhardt: Schöffe zu Ettelbrück (erwähnt 1550) / Hoinngie, Heinrich: Schöffe zu Ettelbrück (erwähnt 1550) / Kruge, Peter: Meier und Schöffe zu Ettelbrück (erwähnt 1550) / Marie, Witwe, Mutter der Ehefrau des Clas (erwähnt 1550) / Paul, Theis: Schöffe zu Ettelbrück (erwähnt 1550) / Reiner, Peter: Schöffe zu Ettelbrück (erwähnt 1550) / Thein, Steffes: Hauseigentümer (Stolz, Johann Peter: Diözesangeistlicher († vor 1550) / Thein, Witwe des Steffes: Haus- und Grundeigentümerin (erwähnt 1550)
- Orte
- Dokument-IDONR-12841
- Übergeordnete StrukturGV.Urkunden
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- Digitalisat online
Enthält
Die Schöffen des Gerichts zu Ettelbrück Theis Paul, Peter Kruge, der Meier Wilhelm Connen, Heinrich Cloiker, Peter Reiner, Bernhard Heinrich und Heinrich Hoinngie bekennen, daß vor ihnen die Witwe Thein Steffes aus Grentzingen und ihr Schwiegersohn Clas mit seiner Ehefrau und Tochter der Witwe Marie erschienen sind, damit vor der gesamten Momperschaft bezeugt wird, daß die Witwe dem Ehepaar ein Wohnhaus zu Grentzingen mit allem Zubehör übertragen hat, welches als Haus des Steffen Gross bezeichnet wird.
Klassifikation
