- TitelDer Große Rat von Mecheln setzt eine von Ferdinand Graf von Berghes zu leistende Kostenerstattung fest
- Provenienz
- Entstehung07.01.1727
- Material / Technik
- Abmessungen20x29cm
- AnmerkungMechelen, 1727 Januar 7 (7. Janvier 1727)
- Sprachefranzösisch
- SignaturGV.Urkunden 18
- Sachbegriffe
- Personen
- Dokument-IDONR-6788
- Übergeordnete StrukturGV.Urkunden
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Zugriffsbeschränkung
- Digitalisat online
Enthält
Der Große Rat von Mecheln setzt die von Ferdinand Graf von Berghes, Herr zu Reuland als Verteidiger an Lothar Friedrich Baron von Walsberg als Kläger wegen eines Gerichtsverfahrens zu leistende Kostenerstattung auf 55 Gulden fest. Ferdinand Graf von Berghes zahlt die Summe einschließlich der angefallenen Gebühren in Form von von 25 Ecu (escu) und fünf Sols (sol).
Klassifikation
