Inhalt und Bestandsgeschichte
Enthält vor allem Register, Repertorien und Schriftverkehr zur Erteilung von Erlassen, Dekreten oder Genehmigungen in Personal- und Sachfragen seit der Errichtung des Apostolischen Vikariates.
Hinweis auf einzelnem Blatt (eingelegt in GV.Erlasse 6): "Das Buch der Genehmigungen 1855-1861 fehlte bereits, als die Neuordnung des Archivs vorgenommen wurde. P. Lascombes 1948".
Im Bestand "GV.Amtliche Erlasse" sind die seit der Errichtung des Apostolischen Vikariates getroffenen Entscheidungen der geistlichen Oberbehörde, insbesondere des (Erz-)Bischofs in einem Bestand zusammengeführt. In der Katholischen Kirche obliegt dem Bischof bzw. gegebenenfalls einem autorisierten Stellvertreter das alleinige Entscheidungsrecht in Personal- und Sachfragen. Ausdruck dieser Kompetenz ist das Erlassen von Dekreten und das Erteilen bischöflicher Genehmigungen. Sie bilden den Schlusspunkt der Arbeit des Bischöflichen Ordinariates. Entstehungsprozesse und die Entscheidungsfindung werden in Form von Registereinträgen und Schriftverkehr dokumentiert. Voraussetzung ist die kirchenrechtliche Erfordernis des Ausstellens eines Dekretes z.B. in Form einer Genehmigung.
Kirchenfabriken und bestimmte Kongregationen müssen vor der Durchführung eigentumsrechtlich relevanter Vorgänge eine Genehmigung des Ordinariats beantragen. Hierunter fallen z.B. Immobilienkäufe und -verkäufe, Verpachtungen und ähnliches. Im Falle der Kirchenfabriken bedarf auch jede außerordentliche Sitzung des Kirchenfabrikrates einer bischöflichen Genehmigung.
Auch Personalentscheidungen erfordern per Kirchenrecht die Ausstellung einer Genehmigung bzw. eines Dekretes.
Beim Bestand "GV.Amtliche Erlasse" handelt es sich um einen nachträglich im Archiv gebildeten Bestand. Einzelne Archivalien wurden dem Bestand GV.Betreffserien entnommen und in diesem Bestand zusammengeführt. Als gemeinsames Merkmal dient die Erteilung eines oberbehördlichen Erlasses.